Keine Gleichsetzung, nicht unpolitisch, kein Skandal. Über die Reaktionen auf die gleichzeitige Beantragung von fünf Haftbefehlen am IStGH

Der Aufschrei, die gleichzeitige Beantragung von Haftbefehlen für die Führung der Hamas und Israels sei eine Gleichsetzung beider Seiten, ist keine angemessene Reaktion. Das Gegenargument, es handele sich bloß um eine unpolitische Anwendung von Recht, scheint mir aber auch nicht viel treffender.

Richtig ist: Die Entscheidungen darüber, ob in den verschiedenen Fällen Haftbefehle beantragt werden, dürfen allein nach rechtlichen Kriterien getroffen werden. Und nach meiner Laien-Sicht (sowie der Mehrheit der Expert:inneneinschätzungen, die ich gelesen habe) gibt es in allen fünf Fällen hinreichende Gründe, um sich dafür zu entscheiden. Bei der für das Massaker vom 7. Oktober verantwortlichen Hamas-Führung steht das völlig außer Frage. Für die israelische Führung gilt: Hätte sie das verhindern wollen, hätte sie spätestens nach den eindringlichen Mahnungen ihrer Verbündeten und des Gerichtshofes sichtbares Engagement in der Achtung von Völkerrecht und Menschenrechten zeigen müssen (insbesondere bei der Lieferung von Hilfsgütern). Haben sie aber nicht und deshalb sehe ich am Antrag gegen Netanjahu und Gallant an sich nichts auszusetzen.

Dennoch ist es kein rein rechtlicher und völlig unpolitischer Vorgang. Weder der Zeitpunkt der Beantragung noch die Form der Kommunikation sind durch rechtliche Erwägungen determiniert. Alles deutet darauf hin, dass Chefankläger Khan einen politischen Konflikt um seine Entscheidung erwartete und deshalb versuchte, sich nach allen Seiten abzusichern. Vermutlich war er von der politischen Erwägung geleitet, sich keine Einseitigkeit vorwerfen lassen zu wollen, weshalb er dann für beide Seiten zur gleichen Zeit Anträge mit unterschiedlichen Begründungen stellte.

Weil diese Aspekte Produkte politischer Erwägungen waren, können sie auch mit politischen Argumenten kritisiert werden. Und in der Tat hat das, was vermutlich vom Versuch geprägt war, nicht einseitig zu wirken, den Nachteil, dass es den Eindruck eines false Balancing erweckt. Es wäre mir weitaus lieber und m.E. in der Sache weitaus angemessener, wenn die Haftbefehle gegen die Hamas-Führung schon im Herbst beantragt worden wären, die gegen die israelische Führung erst in diesem Jahr, als das Scheitern aller politischen Versuche, sie zum Einhalten des Rechts zu bewegen, deutlich wurden.

Allerdings kann sich diese politische Kritik legitimerweise nur auf die politischen (Rand-)Aspekte von Zeitpunkt und Kommunikation beziehen. In vielen Fällen bekommt man jedoch den Eindruck, dass diese Kritik dazu dient, die Anträge gegen Netanjahu und Gallant insgesamt zu delegitimieren. Und das ist dann wirklich ein wohlfeiles politisches Manöver.

Das Handeln der israelischen Führung ist ein weitaus größerer Skandal als das Handeln des Strafgerichtshofs es je sein könnte. Wer das verkehrt, denkt verkehrt.